Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Betreiberin und Verwenderin des Ticketreservierungssystems ERticket (erticket.de) ist die ticktoo Systems GmbH, Gottfried-Stahlschmidt-Str. 31, 97711 Maßbach. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Verwenderin über die Plattform ERticket abgeschlossenen Verträge.

2. Die Verwenderin übernimmt es, über die Plattform Eintrittskarten zu vermitteln. Mit der Bestellung beauftragt der Kunde die Verwenderin, den Ticketkauf  mitsamt Versand und Bezahlvorgang abzuwickeln. Für den Kauf und das Vertragsverhältnis gelten diese AGB. Die jeweiligen Veranstalter können ergänzend dazu eigene AGB veröffentlichen, ohne dass dies die Wirksamkeit dieser AGB einschränkt.

II. Vertragsbeziehungen

1. Hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches kommt eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Die Verwenderin vermittelt lediglich das von ihr erworbene Ticket an den Endkunden.

2. Durch das Abschließen des Bestellvorgangs durch den Kunden gibt dieser gegenüber der Plattform ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die Vertragsbestätigung der Plattform zustande. Sollte eine solche unterbleiben oder untergehen, kommt der Vertrag mit der Übermittlung der Karte durch die Plattform oder die Entgegennahme der Zahlung (es gilt das frühere Ereignis) zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.

3. Die Leistungen der Plattform beschränken sich auf die Abwicklung des Kaufvorganges.

4. In Bezug auf den Veranstaltungsbesuch gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Einlass zu einer Veranstaltung grundsätzlich nur mit einem gültigen Ticket möglich ist. Die Vorlage anderer im Kaufvorgang erzeugter Unterlagen, beispielsweise Bestellbestätigungen, Zahlungsbestätigungen, Rechnungen o.ä. reicht hierfür im Regelfall nicht aus.

6. Einzelne Veranstalter bieten digitale Tickets an. Hierbei ist sowohl der Ausdruck auf dem eigenen Drucker, wie auch die Speicherung auf einem mobilen Endgerät denkbar. Die genauen Bedingungen der Zutrittskontrolle regeln die jeweils einschlägigen Bedingungen des Veranstalters. Bei der Verwendung von digitalen Tickets wird ausdrücklich empfohlen, sich über das System der Zugangskontrollen beim Veranstalter Klarheit zu verschaffen und zur Sicherheit ein ausgedrucktes Ticket bei sich zu führen. Hinsichtlich der besonderen Pflichten bei der Verwendung digitaler Tickets, insbesondere aber nicht ausschließlich der Verpflichtung des Kunden, das Ticket vor Vervielfältigung zu schützen, wird auf die jeweiligen Bedingungen der Betreiber verwiesen.

7. Das Hausrecht bei den Veranstaltungen steht dem jeweiligen Veranstalter zu. Im Rahmen des Einlasses kann es zu Sicherheitskontrollen kommen und die Mitnahme bestimmter Gegenstände, beispielsweise von Taschen und Rücksäcken, untersagt werden. Weiterhin kann die Gewährung des Zutritts auch von der Durchführung von Körperkontrollen, sei es durch Tasten oder mittels Detektoren, abhängig gemacht werden. Es obliegt den Kunden, sich im Vorfeld der Veranstaltung über die Zutrittsbedingungen zu informieren und diese zu beachten.

III. Gewährleistung der Verwenderin

1. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Die Plattform übernimmt hierfür keinerlei Haftung, auch wenn sie an der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen mitwirkt.

2. Wird die Veranstaltung abgesagt oder verlegt, so bestehen die Ansprüche ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter und richten sich nach den jeweiligen Bedingungen des Veranstalters.

3. Die Plattform haftet lediglich darauf, dass diese vom Kunden erhaltene Zahlungen abzüglich der der Plattform zustehenden Bearbeitungsgebühren an den Veranstalter weiterleitet und dem Kunden die erworbene Eintrittskarte übermittelt.

IV. Preise, Gebühren, Lieferart und Zahlungsverkehr

1. Für den Erwerb der Eintrittskarte schuldet der Kunde den im Buchungsvorgang ausgewiesenen Gesamtpreis.

2. Die Gebühren der Plattform sind im Gesamtpreis erhalten, darüber hinausgehende Zahlungen schuldet der Kunde nicht.

3. Der Kunde bevollmächtigt die Plattform, mittels der angebotenen Zahlungsart (regelmäßige Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal, Vorkasse) das entsprechende Zahlungskonto zu belasten.

4. Ein Anspruch auf das Angebot bestimmter Zahlungsweisen besteht für den Kunden gegenüber der Plattform nicht.

5. Die Lieferart (beispielsweise Postversand, Selbstausdrucken, Kassenabholung) wird im Angebot angezeigt und ist im Regelfall durch den Veranstalter vorgegeben. Es besteht kein Wahlrecht des Kunden, soweit nicht ausdrücklich im Angebot angegeben.

6. Die Plattform führt den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen der Kunden im eigenen Namen und aufeigene Rechnung durch. Bei SEPA-Lastschriften ist der Kunde damit einverstanden, dass die Vorankündigungsfrist einen Tag vor Fälligkeit beträgt. Wird die Abbuchung nicht an einem Arbeitstag fällig, so erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Bankarbeitstag.

7. Wird der Zahlungsvorgang durch Umstände aus der Sphäre des Kunden (insbesondere mangelnde Kontodeckung, Widerspruch) beeinträchtigt, so ist die Plattform berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige sich aus der Störung des Zahlungsverkehrs für die Plattform ergebende Kosten und Schäden trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für Rücklastschriftgebühren, Bankgebühren und eine angemessene Pauschale für die Bearbeitung der gestörten Zahlung. Wurde die Eintrittskarte bereits vor dem Rücktritt an den Kunden übermittelt, so sind Plattform und Veranstalter berechtigt, die Eintrittskarte zu sperren und/oder diese sofortige Rückgabe durch den Kunden zu fordern. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

V. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht, Rücktrittsrecht, kein Umtausch

1. Der Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

2. Nach § 312 g Abs. 2 Satz1 Nr. 9 BGB besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen nicht, soweit der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Daher ist jede Bestellung unmittelbar nach deren Abgabe für den Kunden bindend und verpflichtet zur Abnahme der Karten und zur Durchführung des Vertrages.

3. Soweit zwischen den Parteien Vorauskasse vereinbart ist und die Zahlung nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Fälligkeit bei der Plattform eingeht, ist diese berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Sonstiges

1. Die Plattform bietet ihre Leistung lediglich gegenüber Endkunden an. Der Weiterverkauf erworbener Eintrittskarten ist lediglich mit ausdrücklicher Zustimmung der Plattform oder des Veranstalters gestattet. Die Zustimmung hat in Textform zu erfolgen.

2. Die Plattform ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren auf einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.